Sie befinden sich hier: Über uns > Veröffentlichungen > Beratungsfall des Monats

Schwer chronisch krank – wer zahlt die Therapie?

Wer eine längerfristige, kostspielige Behandlung braucht, hat oft ein weiteres Problem: die Budgetgrenzen des Arztes. Eine Hürde, die sich seit Kurzem überwinden lässt.

2010 erleidet Heinrich B. einen Schlaganfall. Der 64-Jährige ist halbseitig gelähmt und kann nicht mehr klar sprechen. Doch es geht bergauf. Mit viel Disziplin, mit Ergo- und Physiotherapie und regelmäßiger Logopädie verbessert sich sein Zustand langsam aber stetig. Dann die schlechte Nachricht: Sein Hausarzt eröffnet ihm, dass er keine weiteren Behandlungen verordnen könne, das Budget der Praxis sei überlastet.

Die Ehefrau von Heinrich B. wendet sich an die Göttinger Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Beraterin Katja Kohler weiß einen Ausweg. Sie empfiehlt Elke B., für ihren Mann direkt bei der Krankenkasse eine Verordnung für mindestens ein Jahr zu beantragen. "Das ist seit Juli 2011 für schwer chronisch Kranke, wie zum Beispiel Schlaganfallpatienten, möglich", sagt Kohler. Basis dafür ist eine neue Regelung in der Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA).

"Wie so oft, steckt aber auch hier der Teufel im Detail", erklärt die Göttinger UPD-Mitarbeiterin. Bisher konnte sich die Krankenkasse in einigen Fällen das Geld für eine längerfristige Verordnung vom behandelnden Arzt zurückholen. Seit Anfang 2012 besteht dieses Risiko durch das neue Versorgungsstrukturgesetz nicht mehr. Kohler: "Für alle schwer chronisch Kranken ist das eine gute Neuigkeit, denn sie sind bei der Antragsstellung auf die Unterstützung ihres Arztes angewiesen. Er muss bescheinigen, dass die Fortsetzung einer dauerhaften Behandlung medizinisch notwendig ist – und dies kann er jetzt ohne Angst vor Rückforderungen tun."

UPD-Tipp: Fragen Sie Ihren Arzt, ob er die Regelung im Versorgungsstrukturgesetz kennt und ob er bei Ihnen eine Therapie mit einer langfristigen Verordnung für sinnvoll hält. Wenn ja, bitten Sie ihn um die medizinische Bescheinigung und stellen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag. Angehörige von Patienten brauchen dazu eine Vollmacht, die sie zusammen mit dem Antrag einreichen. Die Kasse muss über den Antrag innerhalb von vier Wochen entscheiden. Ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt.

Weitere Fragen zu langfristigen Verordnungen und darüber hinaus beantwortet die UPD in 21 regionalen Beratungsstellen, über ihre Internet-Beratung und ein kostenfreies* Beratungstelefon:

Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo bis Fr 10-18 Uhr, Do bis 20 Uhr)
Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo und Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo und Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

* Mobilfunktarife für die Beratung auf Deutsch abweichend

Über die UPD:

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH handelt in gesetzlichem Auftrag mit dem Ziel, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken. Einmal jährlich berichtet die UPD an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung über Problemlagen im Gesundheitswesen. Die Arbeit wird gemäß § 65b SGB V aus Fördermitteln des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Die Beratung in russischer und türkischer Sprache fördert der Verband der privaten Krankenversicherung. Die Gesellschafter der UPD sind der Sozialverband VdK Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie der Verbund unabhängige Patientenberatung.

 

Kontakt für Rückfragen von Medienvertretern:

Jan Bruns | Referatsleitung Information und Kommunikation
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Littenstraße 10 | 10179 Berlin
presse(at)upd-online.de | www.upd-online.de
Tel. 030.200 89 23-43 | Fax 030.200 89 23-50