UPD Handbuch – Kapitel A Einführung: Patientenberatung in der Gesundheitslandschaft

1.2 Modellvorhaben einer unabhängigen Patientenberatung

Die Spitzenverbände der Krankenkassen erhielten vonseiten des Bundesgesetzgebers den Auftrag, eine entsprechende Neuausrichtung des Gesundheitswesens einzuleiten und zu begleiten. Ein wesentliches Instrument hierfür war die bereits erwähnte Verpflichtung der Spitzenverbände gemäß § 65b SGB V, im Rahmen von Modellvorhaben Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung zu fördern.

Ziel dieser Beratung sollte sein, im Rahmen einer professionellen Dienstleistung zu beraten, zu informieren und aufzuklären, um so einen Beitrag zur Verringerung von gesundheitlichen Unter‑, Über- und Fehlversorgungen zu leisten. Patientinnen und Patienten sollten in die Lage versetzt werden:

Konkret umgesetzt werden sollten diese Ziele mithilfe unparteiischer und anbieterunabhängiger Beratungsstellen, die sich an den Interessen der Patient/innen und Versicherten orientieren und für jedermann zugänglich sind.

Bereits für die erste Modellprojektphase (2001–2005) wurden folgende Themenbereiche für die Patientenberatung benannt:

Die Aufgabe der Beratungsstellen bestand darin, die Komplexität der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung und die damit verbundene Informationsflut aufzubereiten und in für die Patient/innen und Versicherten verständlicher Weise zu vermitteln.

Die Ansprüche und Ziele der zweiten Phase der unabhängigen Patientenberatung in Deutschland gemäß § 65b SGB V sowie deren Umsetzung werden – nach einem kleinen Exkurs zur Entwicklung der Patientenberatung in anderen europäischen Ländern – im Weiteren dargestellt.  


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