
UPD Handbuch – Kapitel B Beratung
Für die Ratsuchenden ist die Patientenberatung oft nicht der erste Ansprechpartner im Gesundheitswesen. Ihre Vorstellungen über das Gesundheitssystem, die darin handelnden Akteure sowie ihre eigene Position sind oft bereits durch Dritte oder eigene Vorerfahrungen und Erlebnisse geprägt.
Für einen erfolgreichen Beratungsverlauf ist es zunächst unabdingbar, sich gemeinsam mit den Ratsuchenden auf einen abgrenzbaren Beratungsauftrag zu verständigen. Der Prozessschritt der Auftragsklärung endet mit der Formulierung einer beantwortbaren Frage oder einer Problemdefinition, verbunden mit einem möglichst konkreten Beratungsziel.
Dieser erste Prozessschritt ist maßgeblich für die Beratungsqualität. Hier werden bereits die Grundlagen für den Umfang und die Tiefe des weiteren Beratungsprozesses gelegt. Die hier zu leistende Kontextualisierung, die Klärung des Beratungsziels und die Differenzierung zwischen Anfrage und Beratungsauftrag sind jedoch keineswegs trivial. Viele Ratsuchende kommen mit persönlichen Erfahrungen und Anschauungen und eigenen Konstruktionen und Annahmen über das Gesundheitssystem in die Beratung. Diese Konstruktionen müssen zunächst erkannt und benannt werden. Das macht die Auftragsklärung zu einer anspruchsvollen Intervention im beraterischen Handeln.
Anwendung finden Strategien der Kontextualisierung, der (Re‑)Konstruktion und der Dekonstruktion, um gemeinsam mit den Ratsuchenden Klarheit über den Beratungsauftrag festlegen zu können. Schon in dieser Phase kann es daher angebracht sein, sich mit Kollegen/innen aus anderen Kompetenzfeldern zu beraten, zu recherchieren oder z.B. Unterlagen zur Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis zu nehmen. Wie bei allen Prozessschritten können Sprach- und Verständigungshürden die Auftragsklärung erschweren.
In der Regel wird dieser Schritt von allen Patientenberater/innen unabhängig vom jeweiligen speziellen Kompetenzfeld durchgeführt.
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