UPD Handbuch – Kapitel C Besondere Formen der Patientenberatung

3.3.1.3 Ressourcen der Kooperationspartner

Die kommunalen Kooperationspartner, wie etwa die Gesundheits- und Jugendämter, verfügen über medizinische Fachkompetenzen, auf die sie zurückgreifen. Auch bei den Kooperationspartnern aus dem Bereich der Leistungserbringer, wie z.B. den Sozialpädiatrischen Zentren, sind breite gesundheitlich-medizinische Ressourcen vorhanden. So halten sie neben Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderkrankenschwestern auch qualifizierte Kräfte aus den Bereichen Logopädie, Physio- und Ergotherapie, Psychologie sowie Sozialarbeit vor.

Hingegen fehlt es häufig an Fachwissen aus dem rechtlichen Kompetenzbereich. das die UPD bereitstellen kann. Dies betrifft beispielsweise leistungsrechtliche Fragestellungen und Zuzahlungs- oder Härtefallregelungen. Zusätzlich gibt es Wissenslücken bezüglich der Angebote in der regionalen Beratungslandschaft. Hier erschließen sich Handlungsfelder für die UPD im Rahmen ihrer Lotsenfunktion im Gesundheitssystem.

Die meisten Selbsthilfegruppen haben sich ein auf die Zielgruppe bezogenes medizinisches Wissen angeeignet. Vor allem besteht eine vertiefte Kenntnis des Gesundheitssystems bei der jeweiligen Erkrankung. Jedoch wird bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen und anderweitigen juristischen Fragestellungen häufig externe Hilfestellung benötigt.

Im Gegensatz dazu besteht bei den Krankenkassen ein breites Fachwissen im Leistungsrecht, das bei Kinderkrankheiten überwiegend auch nicht restriktiv angewendet wird. Vor allem in Bezug auf komplexe Krankheitsbilder, Multimorbidität und psychische Erkrankungen sowie Belastungen gibt es Möglichkeiten für eine Kooperation.

Andere Beratungseinrichtungen wie pro familia oder zielgruppenspezifische Beratungsangebote der Kirchen und der Wohlfahrtsverbände sind im Hinblick auf ihre Qualität und Ausgestaltung (Öffnungszeiten, Erreichbarkeit etc.) äußerst unterschiedlich.


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