UPD Handbuch – Kapitel D Qualitätsmanagement

3.5.6 Rahmenbedingungen

Berater/innen der Regionalen Beratungsstellen sowie der angeschlossenen Überregionalen Beratungsstellen sind verpflichtet, regelmäßig an den Verbundkonferenzen und an mindestens einer bundesweiten Fortbildung im Jahr teilzunehmen. Darüber hinaus ist die regelmäßige Teilnahme an den Regionalen Arbeitsgruppen verpflichtend.

Mitarbeiter/innen in den Regionalen Beratungsstellen, die zurzeit noch nicht über eine Grundausbildung in Beratungstechniken müssen eine entsprechende Zusatzqualifikation erwerben und bis dahin regelmäßig an den Fortbildungsangeboten teilnehmen.

Qualifikation von Trainerinnen und Trainern

Externe und interne Trainer/innen müssen einen anerkannten Qualifikationsnachweis für den angefragten Trainings- oder Fortbildungsschwerpunkt nachweisen durch:

Anerkannt werden Qualifikationen von einschlägigen Aus- und Fortbildungsinstituten im deutschsprachigen Raum.

Organisations- und Ausstattungsstandards

Die Durchführung von bundesweit angebotenen Fortbildungen und Trainings liegt in der Verantwortung der Bundesgeschäftsstelle.

Standards für die Durchführung von Angeboten sind:

Die Veranstaltungen werden je nach Zuständigkeit entweder regional von den jeweiligen Beratungsstellen, fachbezogen möglicherweise auch von Überregionalen Beratungsstellen sowie im Falle von bundesweiten Veranstaltungen von der Bundesgeschäftsstelle organisiert und vorbereitet. An den fachlichen Vorbereitungen ist insbesondere für bundesweite Aktivitäten auch der Arbeitskreis Qualifizierung beteiligt. Der AK ist weiterhin einzubeziehen bei Fragen der regionalisierten Fortbildungsangebote. Hierbei ist eine Abstimmung zur Einhaltung der Standards erforderlich sowie ein thematischer Abgleich mit dem Gesamtvorhaben an Fortbildungsangeboten im laufenden Jahr.


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